Behandlungspflege

Das gehört dazu
Medikamente
Richten und Verabreichen von Medikamenten sowie Unterstützung bei der regelmässigen Einnahme.
Wundversorgung
Fachgerechte Versorgung von Wunden und sorgfältige Beobachtung des Heilungsverlaufs.
Injektionen
Verabreichen von Injektionen gemäss ärztlicher Verordnung.
Blutzucker
Messen des Blutzuckers und Begleitung im Umgang mit Diabetes im Alltag.
Kontrollen
Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur und Gewicht – damit Veränderungen früh erkannt werden.
Sauerstoff
Verabreichen von Sauerstoff nach ärztlicher Verordnung.
Welche Massnahmen in Ihrer Situation nötig und möglich sind, klären wir bei der Bedarfsabklärung und in Absprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Finanzierung
Ärztlich verordnete Massnahmen der Untersuchung und Behandlung (Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV) sind Pflichtleistungen der Krankenversicherung nach KVG. Es gelten Franchise, Selbstbehalt und die Patientenbeteiligung gemäss Tarifliste.
Zur Tarifliste 2026Möchten Sie mehr über Behandlungspflege erfahren?
Wir beantworten Ihre Fragen gerne und klären gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung passt.
Administration erreichbar Montag bis Freitag, 08:00–12:00 und 13:30–17:00 Uhr.