Grundpflege

Das gehört dazu
Körperpflege
Waschen, Duschen oder Baden, Mund-, Haar- und Hautpflege – mit Rücksicht auf Ihre Gewohnheiten und Ihre Privatsphäre.
An- und Auskleiden
Hilfe beim Anziehen und Ausziehen, auch von Kompressionsstrümpfen, und beim Einbinden der Beine.
Essen und Trinken
Unterstützung bei den Mahlzeiten und ein aufmerksamer Blick darauf, dass Sie genug trinken.
Bewegung und Lagerung
Aufstehen, Gehen, Umsetzen und bequemes Lagern – für mehr Sicherheit und Beweglichkeit im Alltag.
Ausscheidung
Diskrete Unterstützung beim Toilettengang und im Umgang mit Inkontinenzmaterial.
Vorbeugen
Wir achten auf Druckstellen, Sturzrisiken und Bewegungseinschränkungen und beugen ihnen gezielt vor.
Finanzierung
Ärztlich verordnete Massnahmen der Grundpflege (Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV) sind Pflichtleistungen der Krankenversicherung nach KVG. Es gelten Franchise, Selbstbehalt und die Patientenbeteiligung gemäss Tarifliste.
Zur Tarifliste 2026Möchten Sie mehr über Grundpflege erfahren?
Wir beantworten Ihre Fragen gerne und klären gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung passt.
Administration erreichbar Montag bis Freitag, 08:00–12:00 und 13:30–17:00 Uhr.