Tarife 2026
Pflegeleistungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Ärztlich verordnete Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherung. Sie werden über die Krankenversicherung abgerechnet; es gelten Franchise, Selbstbehalt und die Patientenbeteiligung.
| Leistung | Tarif in CHF |
|---|---|
| Abklärung, Beratung und KoordinationArt. 7 Abs. 2 lit. a KLVz. B. Bedarfsabklärung, Beratung von Angehörigen, Anleitung im Umgang mit Hilfsmitteln, Absprachen mit der Ärztin oder dem Arzt | 76.90pro Stunde |
| Untersuchung und BehandlungArt. 7 Abs. 2 lit. b KLVz. B. Medikamente verabreichen, Wundversorgung, Blutzucker bestimmen, Injektionen, Sauerstoff verabreichen | 63.00pro Stunde |
| GrundpflegeArt. 7 Abs. 2 lit. c KLVz. B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen und Trinken, Lagerung, Mobilisation, Kompressionsstrümpfe | 52.60pro Stunde |
Tarif nach Art. 7a Abs. 1 KLV (Langzeitpflege). Die Mindesteinsatzdauer beträgt 10 Minuten, danach wird auf 5 Minuten gerundet.
Hauswirtschaft und Betreuung
Diese Leistungen gehen vollständig zulasten der Klientin oder des Klienten. Wer eine Zusatzversicherung hat, kann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen; diese prüft im Einzelfall eine Rückerstattung.
| Leistung | Tarif in CHF |
|---|---|
| Hauswirtschaft | 44.00pro Stunde |
| Betreuungunabhängig von der Betreuungsintensität | 50.00pro Stunde |
| Beratungsgespräche und Koordinationauch mit Angehörigen und externen Diensten | 48.00pro Stunde |
| Administrative Unterstützung | 40.00pro Stunde |
| Botengängeinklusive Fahrspesen | 45.00pauschal |
Weitere Zuschläge
Diese Zuschläge werden nicht nach KVG verrechnet.
| Leistung | Tarif in CHF |
|---|---|
| Leistungen an Wochenenden und Feiertagen | 8.00pro Stunde |
| Leistungen in der Nacht20.00 bis 07.00 Uhr | 8.00pro Stunde |
| Pikettdienstsobald angeboten | 8.00pro Stunde |
| Geplante Einsätze, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden | 55.00pauschal |
| Fahrten mit dem Auto für Klientinnen und KlientenFahrspesen | 1.00pro Kilometer |
Die Mindesteinsatzdauer beträgt 15 Minuten, danach wird auf 5 Minuten gerundet. Die verrechnete Zeit kann deshalb von der bei der Abklärung vereinbarten Zeit abweichen.
Stand: Tarifliste 2026 vom 22. Mai 2026. Massgebend ist die Tarifliste, die als Anhang der Rahmenvereinbarung abgegeben wird.
Die Normdefizite und die Vorgaben zur Rechnungslegung legt der Kanton Aargau jährlich fest. Ob und in welchem Umfang eine Zusatzversicherung Kosten übernimmt, entscheidet Ihre Krankenkasse.
Fragen zur Finanzierung?
Wir erklären Ihnen gerne, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und womit Sie rechnen können.
Administration erreichbar Montag bis Freitag, 08:00–12:00 und 13:30–17:00 Uhr.