Zum Inhalt springen
Fit&Care Spitex GmbH
Kontakt aufnehmenAnrufen: +41 76 224 25 50
Fit&Care Spitex GmbH
info@spitex-fitandcare.ch+41 76 224 25 50

Administration: Montag bis Freitag, 08:00–12:00 und 13:30–17:00 Uhr

Tarife 2026

Transparente Kosten gehören zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Hier finden Sie unsere Tarifliste – bei Fragen zur Finanzierung beraten wir Sie gerne persönlich.

Pflegeleistungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Ärztlich verordnete Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherung. Sie werden über die Krankenversicherung abgerechnet; es gelten Franchise, Selbstbehalt und die Patientenbeteiligung.

Pflegeleistungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG)
LeistungTarif in CHF
Abklärung, Beratung und KoordinationArt. 7 Abs. 2 lit. a KLVz. B. Bedarfsabklärung, Beratung von Angehörigen, Anleitung im Umgang mit Hilfsmitteln, Absprachen mit der Ärztin oder dem Arzt76.90pro Stunde
Untersuchung und BehandlungArt. 7 Abs. 2 lit. b KLVz. B. Medikamente verabreichen, Wundversorgung, Blutzucker bestimmen, Injektionen, Sauerstoff verabreichen63.00pro Stunde
GrundpflegeArt. 7 Abs. 2 lit. c KLVz. B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen und Trinken, Lagerung, Mobilisation, Kompressionsstrümpfe52.60pro Stunde
Patientenbeteiligung20 % der Pflegeleistungen, höchstens CHF 15.35 pro Tag

Tarif nach Art. 7a Abs. 1 KLV (Langzeitpflege). Die Mindesteinsatzdauer beträgt 10 Minuten, danach wird auf 5 Minuten gerundet.

Hauswirtschaft und Betreuung

Diese Leistungen gehen vollständig zulasten der Klientin oder des Klienten. Wer eine Zusatzversicherung hat, kann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen; diese prüft im Einzelfall eine Rückerstattung.

Hauswirtschaft und Betreuung
LeistungTarif in CHF
Hauswirtschaft44.00pro Stunde
Betreuungunabhängig von der Betreuungsintensität50.00pro Stunde
Beratungsgespräche und Koordinationauch mit Angehörigen und externen Diensten48.00pro Stunde
Administrative Unterstützung40.00pro Stunde
Botengängeinklusive Fahrspesen45.00pauschal

Weitere Zuschläge

Diese Zuschläge werden nicht nach KVG verrechnet.

Weitere Zuschläge
LeistungTarif in CHF
Leistungen an Wochenenden und Feiertagen8.00pro Stunde
Leistungen in der Nacht20.00 bis 07.00 Uhr8.00pro Stunde
Pikettdienstsobald angeboten8.00pro Stunde
Geplante Einsätze, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden55.00pauschal
Fahrten mit dem Auto für Klientinnen und KlientenFahrspesen1.00pro Kilometer

Die Mindesteinsatzdauer beträgt 15 Minuten, danach wird auf 5 Minuten gerundet. Die verrechnete Zeit kann deshalb von der bei der Abklärung vereinbarten Zeit abweichen.

Stand: Tarifliste 2026 vom 22. Mai 2026. Massgebend ist die Tarifliste, die als Anhang der Rahmenvereinbarung abgegeben wird.

Die Normdefizite und die Vorgaben zur Rechnungslegung legt der Kanton Aargau jährlich fest. Ob und in welchem Umfang eine Zusatzversicherung Kosten übernimmt, entscheidet Ihre Krankenkasse.

Fragen zur Finanzierung?

Wir erklären Ihnen gerne, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und womit Sie rechnen können.

Administration erreichbar Montag bis Freitag, 08:00–12:00 und 13:30–17:00 Uhr.